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   VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20   

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VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20 (https://dejure.org/2022,18868)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.07.2022 - 12 K 528.20 (https://dejure.org/2022,18868)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Juli 2022 - 12 K 528.20 (https://dejure.org/2022,18868)
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  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (vgl. Fischer/Jeremias/Dieterich, a.a.O., Rn. 237; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - juris Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen zwei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehleridentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer Online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 -).

    Ergibt die Sachaufklärung keine Anhaltspunkte, die eine andere Ursache als die Zusammenarbeit bzw. den Austausch der Prüflinge während der Prüfung nachvollziehbar erscheinen lassen, steht fest, dass der Prüfungsteilnehmer keine eigenständige Prüfungsleistung erbracht, sondern dies vorgespiegelt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - 6 A 1587/13

    Antrag eines Polizeikommissars auf Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Ein Hemmnis für das berufliche Fortkommen des Klägers ist daher nicht zu befürchten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 A 1587/13 - juris Rn. 11 zu einer im ersten Prüfungsversuch nicht bestandenen Modulprüfung, die sodann im Wiederholungsversuch bestanden wurde).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Prozesskostenhilfe ist hingegen zu verweigern, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347, 357).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    So mag eine Fahrerlaubnisprüfung anders zu beurteilen sein als eine berufseröffnende Prüfung und eine Prüfung, die für das berufliche Fortkommen des Prüflings von Bedeutung ist, anders als eine solche, die diese Bedeutung nicht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 1991 - 7 C 36.90 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Bestehen der Wiederholungsklausur ist nur anzunehmen, wenn die Befürchtung berechtigt erscheint, der von dem negativen Prüfungsbescheid ausgehende "Makel des Durchfallens" werde sich als Hemmnis für das berufliche Fortkommen erweisen, die Wiederholungsprüfung den Prüfling also als "Repetenten" ausweist (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - juris Rn. 15; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022 Rn. 848).
  • BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83

    Anscheinsbeweis - Voraussetzungen - Internes Lösungsmuster - Besonders

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (vgl. Fischer/Jeremias/Dieterich, a.a.O., Rn. 237; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - juris Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen zwei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehleridentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer Online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 14 A 880/11

    Rechtmäßigkeit des Durchfallens durch eine Fahrlehrerprüfung wegen einer

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Eine Täuschung liegt vor, wenn der Prüfling bei dem Prüfer vorsätzlich einen Irrtum darüber hervorruft, dass er eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung erbringt, obwohl er sich in Wahrheit unerlaubte Vorteile verschafft oder sich nicht-zugelassener Hilfsmittel bzw. unerlaubter Hilfe bedient hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 14 A 880/11 -, juris Rn. 32; VG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 12 K 65/21 - juris Rn. 14.; Fischer/Jeremias/.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1986 - 9 S 1586/86

    Prüfungsrecht - Abschreibenlassen kein Täuschungsversuch

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Das bloße "Abschreibenlassen" begründet für jenen Prüfling, der seine Lösung derart zur Verfügung stellt, zwar keinen Täuschungsversuch (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 1978 - IX 1112/78 - juris Rn. 30; Beschluss vom 3. Juli 1986 - 9 S 1586/86 - NVwZ 1987, 1014; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, a.a.O., Rn. 234).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1978 - IX 1112/78
    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Das bloße "Abschreibenlassen" begründet für jenen Prüfling, der seine Lösung derart zur Verfügung stellt, zwar keinen Täuschungsversuch (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 1978 - IX 1112/78 - juris Rn. 30; Beschluss vom 3. Juli 1986 - 9 S 1586/86 - NVwZ 1987, 1014; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, a.a.O., Rn. 234).
  • VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Eine Täuschung liegt vor, wenn der Prüfling bei dem Prüfer vorsätzlich einen Irrtum darüber hervorruft, dass er eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung erbringt, obwohl er sich in Wahrheit unerlaubte Vorteile verschafft oder sich nicht-zugelassener Hilfsmittel bzw. unerlaubter Hilfe bedient hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 14 A 880/11 -, juris Rn. 32; VG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 12 K 65/21 - juris Rn. 14.; Fischer/Jeremias/.
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